| Neue Zürcher Zeitung, 09.07.2003
In der Schlinge, einmal mehr
Die tschechische Regierung kämpft gegen eine Restitution
Das politische Zentrum Böhmens ist seit Jahrhunderten der Prager
Altstädter Ring und da besonders der Balkon des im verspielten Rokokostil
gehaltenen Palais Kinsky. Von diesem Balkon zelebrierten die Kommunisten
im Februar 1948 ihre Machtergreifung. Sie dachten damals gewiss, auf konfisziertem
und daher festem Boden zu stehen. Die Präsidialdekrete Eduard Beneš'
hätten die fürstliche Linie der Kinskys im Jahre 1945 komplett
enteignet.
Ein soeben im ostböhmischen Bezirksgericht stí nad Orlicí
gefälltes Urteil bestätigt das Gegenteil: Dem 1936 geborenen,
heute in Argentinien lebenden František Oldrich Kinsky wurde sein
Eigentumsanspruch gar nie entzogen. Zwar stellte man 1945 einen Enteignungsbescheid
aus, allerdings an seinen bereits 1938 verstorbenen Vater Karel Ferdinand
Kinsky. Dieser Bescheid konnte logischerweise keine Rechtskraft erlangen.
Bereits 1942 hatte der damals sechsjährige Sohn als grundbuchmässiger
Eigentümer der ostböhmischen Herrschaften Choce und Hemanv Mstec,
der nahe der deutschen Grenze gelegenen Besitzungen in eská Kamenice,
der Liegenschaften Zlonice bei Kladno und schliesslich des bereits erwähnten
Prager Palais firmiert.
Der nun erfolgte Gerichtsentscheid bringt die politische Szene Tschechiens
gehörig in Aufruhr (vgl. NZZ vom 5. 7. 03). Es handelt sich wirklich
um einen Präzedenzfall, und mit einer Lawine an neuen Anträgen
ist zu rechnen. Denn Kinsky hat ja nicht nach einem der gültigen
Restitutionsgesetze geklagt, sondern auf dem Zivilrechtsweg Recht bekommen.
Dieser sieht auch nicht die diskriminierende Auflage des Besitzes der
tschechischen Staatsbürgerschaft vor.
Premier Vladimír Špidla und Kulturminister Pavel Dostál
stellen sich nun offen gegen das unabhängige Gericht, ja sie fordern
sogar eine Verfassungsänderung. In Hinkunft sollen ungelöste
Eigentumsfragen nicht mehr auf dem Zivilrechtsweg geklärt werden
können, sondern lediglich über die bestehenden Restitutionsgesetze,
deren Antragsfristen bereits abgelaufen sind. Kulturminister Dostál
fordert noch weitere, diskriminierende Einschränkungen: Falls bis
zu fünfzig Jahre nach der Enteignung seitens der Geschädigten
kein Antrag auf Rückstellung gestellt wurde, verfällt jeder
weitere Anspruch. Das richtet sich natürlich in erster Linie gegen
die einstigen jüdischen Besitzer, die vielfach im Zeitraum April
bis Juni 1939 enteignet worden waren und so den Antrag - ohne Chance auf
irgendeinen Erfolg - noch bis zum Jahre 1989 ausgerechnet in der kommunistischen
Tschechoslowakei hätten einbringen müssen. Viele der Prager
Gebäude, in denen seit Jahrzehnten Auslandsvertretungen untergebracht
sind, gehörten einst Juden. Diese durch die Nazis enteigneten Häuser
wurden nach dem Krieg grundbuchlich in das Eigentum des tschechoslowakischen
Staates «übertragen» und stehen heute meist im Besitz
des Verteidigungsministeriums. Von gutgläubigem Erwerb kann hier
wohl kaum gesprochen werden.
Die tschechische Regierung verschärft also ihren Kurs in Sachen
«Beneš-Dekrete» nur wenige Tage nach dem Votum der Bürger
für den EU-Beitritt. Selbst wenn diese nachweislich gar nicht verhängt
wurden - sie gelten trotzdem. Auch vor Sippenhaftung wird nicht Halt gemacht.
František Oldrich Kinskys Vater, der bereits erwähnte 1938 verstorbene
Karel Ferdinand, hatte gewisse Sympathien für die Nazis gehegt, ohne
selbst Parteimitglied gewesen zu sein. Als Kampfflieger im Ersten Weltkrieg
hatte er Bekanntschaft mit Hermann Göring gemacht. Minister Dostál
zögert nicht, daraus den Schluss zu ziehen, nicht einem Adeligen,
sondern einem Nazi (1945 war František Oldrich Kinsky neun Jahre
alt!) solle der Besitz heute zugesprochen werden. Auffallend ist auch
Dostáls Neigung, die seinerzeit in Böhmen ansässigen
Adelshäuser in tschechische (gute) und deutsche (böse) Linien
einzuteilen. Tatsache ist, dass durch die Heiratspolitik der Hochadel
(Lobkowicz, Kinsky, Schwarzenberg, Liechtenstein, Czernin, Sternberg,
Kolowrat) untrennbar miteinander verwoben war und es immer noch ist.
Will sich die Regierung nicht dem Urteil des Gerichtes beugen, so muss
sie sich bald einmal einen Weg zur Enteignung des argentinischen Staatsbürgers
František Oldrich Kinsky einfallen lassen. Die von Präsident
Eduard Beneš erlassenen Strafdekrete sind zwar Teil der tschechischen
Rechtsordnung, können aber heute zur Enteignung nicht mehr herangezogen
werden.
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| Aus der FAZ vom 11.7.03
Elegante Enteignungen
Prager Konfiskationsangelegenheiten / Von Karl-Peter Schwarz
PRAG, 10. Juli. Die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden müssten,
um ein für allemal die Rückgabe von Eigentum zu unterbinden,
das vor 1948 konfisziert wurde, beherrscht die tschechische Innenpolitik.
In der Nacht zum Donnerstag endete auf der Prager Burg eine Sitzung, an
der Präsident Klaus, Ministerpräsident Spidla sowie die Präsidenten
der beiden Kammern des Parlaments, Zaoralek und Pithart, teilnahmen. Vorausgegangen
waren ihr Parteiengespräche, zu denen auch die Kommunisten eingeladen
wurden- wohl aufgrund ihrer reichen Erfahrungen in Konfiskationsangelegenheiten,
wie die Zeitung „ I,idove novinv" kommentierte.
KP-Chef Grebnicek machte schon den Vorschlag, das Eigentum von Gemeinden,
die nicht fähig wären, Restitutionsansprüche abzuwehren,
einfach zu verstaatlichen. Die sozialdemokratisch dominierte Regierung
setzt auf elegantere Lösungen, um zu verhindern, dass die Kläger
zu ihrem Recht kommen, und bereitet ein Gesetz vor, das den Gemeinden
die Möglichkeit geben soll, sich in einschlägigen Verfahren
vom „Büro für die Vertretung der Regierung in Eigentumsangelegenheiten"
vertreten zu lassen.
Im Auftrag des Ministerpräsidenten untersuchen Rechtsexperten die
Möglichkeit einer Verfassungsänderung, um „falschen Interpretationen
der Benes-Dekrete" durch die tschechischen Gerichte vorzubeugen.
Die Regierung hat den Obersten Gerichtshof bereits um eine klärende
Stellungnahme dazu ersucht, wie Restitutionsansprüche zu behandeln
wären. Tschechische Juristen haben die Politiker indes darauf aufmerksam
gemacht, dass es in einem Rechtsstaat auch dem Höchstgericht nicht
zusteht, den Gerichten vorzuschreiben, wie sie zu entscheiden hätten.
Prager Zeitungen werfen der Regierung und den Oppositionsparteien vor,
sich auf unzulässige Weise in die Rechtsprechung einzumischen.
Bereits im April vorigen Jahres hatte das Parlament eine von allen Parteien
unterstützte Resolution verabschiedet, in der die unter Benes vorgenommenen
Änderungen der Rechts- und Eigentumsverhältnisse als „unbestreitbar,
unantastbar und urveränderbar" bezeichnet wurden. Diese Rechtsauffassung
wurde von der EU-Kommission bestätigt. Die Restitutionsgesetzgebung
unterliegt ausschließlich der Kompetenz des tschechischen Parlaments,
und die Fristen für die Erhebung von Ansprüchen sind längst
abgelaufen. Weder die deutsche noch die österreichische, noch sonst
eine Regierung fordert die Rückgabe des nach den Bestimmungen der
Dekrete beschlagnahmten Eigentums.
Die rechtlichen Probleme der Tschechischen Republik liegen also
nicht darin, dass sie die Benes-Dekrete gegen Angriffe von außen
„verteidigen" müsste. Sie erwachsen vielmehr daraus, dass
die Dekrete häufig falsch oder unter Missachtung der auch damals
schon gültigen Gesetze angewendet wurden. Typisch dafür ist
der Fall Frantisek Oldrich Kinsky. Der Kläger, der tschechischer
Staatsbürger ist, hatte sein beträchtliches Vermögen von
seinem Großvater geerbt. Kollaboration mit den Nazis kann man ihm
nicht anlasten. weil er während des Krieges noch ein Kind war. Kinsky
brachte bisher rund 150 Klagen auf Eigentumsherausgabe ein. Die jüngste
Erregung der tschechischen Politiker machte sieh daran fest, dass ihm
ein Gericht in einem Fall die Herausgabe von eineinhalb Hektar Boden zusprach.
Einen Ausweg aus dem tschechischen Dilemma böte eigentlich nur eine
Gesetzesänderung, die den Benes-Dekreten auch für jene Fälle
Rechtswirksamkeit zuschreibt, auf die sie nachweislich zu Unrecht angewendet
wurden. Zudem müsste sie sieh auf die bereits laufenden Verfahren
auswirken. Einer solchen Belastung wäre allerdings nicht einmal der
durchaus elastische tschechische Rechtsstaat gewachsen.
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