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Der Fall František Oldrich Kinsky und die Benes Dekrete

Neue Zürcher Zeitung, 09.07.2003

In der Schlinge, einmal mehr
Die tschechische Regierung kämpft gegen eine Restitution

Das politische Zentrum Böhmens ist seit Jahrhunderten der Prager Altstädter Ring und da besonders der Balkon des im verspielten Rokokostil gehaltenen Palais Kinsky. Von diesem Balkon zelebrierten die Kommunisten im Februar 1948 ihre Machtergreifung. Sie dachten damals gewiss, auf konfisziertem und daher festem Boden zu stehen. Die Präsidialdekrete Eduard Beneš' hätten die fürstliche Linie der Kinskys im Jahre 1945 komplett enteignet.

Ein soeben im ostböhmischen Bezirksgericht stí nad Orlicí gefälltes Urteil bestätigt das Gegenteil: Dem 1936 geborenen, heute in Argentinien lebenden František Oldrich Kinsky wurde sein Eigentumsanspruch gar nie entzogen. Zwar stellte man 1945 einen Enteignungsbescheid aus, allerdings an seinen bereits 1938 verstorbenen Vater Karel Ferdinand Kinsky. Dieser Bescheid konnte logischerweise keine Rechtskraft erlangen. Bereits 1942 hatte der damals sechsjährige Sohn als grundbuchmässiger Eigentümer der ostböhmischen Herrschaften Choce und Hemanv Mstec, der nahe der deutschen Grenze gelegenen Besitzungen in eská Kamenice, der Liegenschaften Zlonice bei Kladno und schliesslich des bereits erwähnten Prager Palais firmiert.

Der nun erfolgte Gerichtsentscheid bringt die politische Szene Tschechiens gehörig in Aufruhr (vgl. NZZ vom 5. 7. 03). Es handelt sich wirklich um einen Präzedenzfall, und mit einer Lawine an neuen Anträgen ist zu rechnen. Denn Kinsky hat ja nicht nach einem der gültigen Restitutionsgesetze geklagt, sondern auf dem Zivilrechtsweg Recht bekommen. Dieser sieht auch nicht die diskriminierende Auflage des Besitzes der tschechischen Staatsbürgerschaft vor.

Premier Vladimír Špidla und Kulturminister Pavel Dostál stellen sich nun offen gegen das unabhängige Gericht, ja sie fordern sogar eine Verfassungsänderung. In Hinkunft sollen ungelöste Eigentumsfragen nicht mehr auf dem Zivilrechtsweg geklärt werden können, sondern lediglich über die bestehenden Restitutionsgesetze, deren Antragsfristen bereits abgelaufen sind. Kulturminister Dostál fordert noch weitere, diskriminierende Einschränkungen: Falls bis zu fünfzig Jahre nach der Enteignung seitens der Geschädigten kein Antrag auf Rückstellung gestellt wurde, verfällt jeder weitere Anspruch. Das richtet sich natürlich in erster Linie gegen die einstigen jüdischen Besitzer, die vielfach im Zeitraum April bis Juni 1939 enteignet worden waren und so den Antrag - ohne Chance auf irgendeinen Erfolg - noch bis zum Jahre 1989 ausgerechnet in der kommunistischen Tschechoslowakei hätten einbringen müssen. Viele der Prager Gebäude, in denen seit Jahrzehnten Auslandsvertretungen untergebracht sind, gehörten einst Juden. Diese durch die Nazis enteigneten Häuser wurden nach dem Krieg grundbuchlich in das Eigentum des tschechoslowakischen Staates «übertragen» und stehen heute meist im Besitz des Verteidigungsministeriums. Von gutgläubigem Erwerb kann hier wohl kaum gesprochen werden.

Die tschechische Regierung verschärft also ihren Kurs in Sachen «Beneš-Dekrete» nur wenige Tage nach dem Votum der Bürger für den EU-Beitritt. Selbst wenn diese nachweislich gar nicht verhängt wurden - sie gelten trotzdem. Auch vor Sippenhaftung wird nicht Halt gemacht. František Oldrich Kinskys Vater, der bereits erwähnte 1938 verstorbene Karel Ferdinand, hatte gewisse Sympathien für die Nazis gehegt, ohne selbst Parteimitglied gewesen zu sein. Als Kampfflieger im Ersten Weltkrieg hatte er Bekanntschaft mit Hermann Göring gemacht. Minister Dostál zögert nicht, daraus den Schluss zu ziehen, nicht einem Adeligen, sondern einem Nazi (1945 war František Oldrich Kinsky neun Jahre alt!) solle der Besitz heute zugesprochen werden. Auffallend ist auch Dostáls Neigung, die seinerzeit in Böhmen ansässigen Adelshäuser in tschechische (gute) und deutsche (böse) Linien einzuteilen. Tatsache ist, dass durch die Heiratspolitik der Hochadel (Lobkowicz, Kinsky, Schwarzenberg, Liechtenstein, Czernin, Sternberg, Kolowrat) untrennbar miteinander verwoben war und es immer noch ist.

Will sich die Regierung nicht dem Urteil des Gerichtes beugen, so muss sie sich bald einmal einen Weg zur Enteignung des argentinischen Staatsbürgers František Oldrich Kinsky einfallen lassen. Die von Präsident Eduard Beneš erlassenen Strafdekrete sind zwar Teil der tschechischen Rechtsordnung, können aber heute zur Enteignung nicht mehr herangezogen werden.


Aus der FAZ vom 11.7.03
Elegante Enteignungen
Prager Konfiskationsangelegenheiten / Von Karl-Peter Schwarz
PRAG, 10. Juli. Die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, um ein für allemal die Rückgabe von Eigentum zu unterbinden, das vor 1948 konfisziert wurde, beherrscht die tschechische Innenpolitik. In der Nacht zum Donnerstag endete auf der Prager Burg eine Sitzung, an der Präsident Klaus, Ministerpräsident Spidla sowie die Präsidenten der beiden Kammern des Parlaments, Zaoralek und Pithart, teilnahmen. Vorausgegangen waren ihr Parteiengespräche, zu denen auch die Kommunisten eingeladen wurden- wohl aufgrund ihrer reichen Erfahrungen in Konfiskationsangelegenheiten, wie die Zeitung „ I,idove novinv" kommentierte.
KP-Chef Grebnicek machte schon den Vorschlag, das Eigentum von Gemeinden, die nicht fähig wären, Restitutionsansprüche abzuwehren, einfach zu verstaatlichen. Die sozialdemokratisch dominierte Regierung setzt auf elegantere Lösungen, um zu verhindern, dass die Kläger zu ihrem Recht kommen, und bereitet ein Gesetz vor, das den Gemeinden die Möglichkeit geben soll, sich in einschlägigen Verfahren vom „Büro für die Vertretung der Regierung in Eigentumsangelegenheiten" vertreten zu lassen.
Im Auftrag des Ministerpräsidenten untersuchen Rechtsexperten die Möglichkeit einer Verfassungsänderung, um „falschen Interpretationen der Benes-Dekrete" durch die tschechischen Gerichte vorzubeugen. Die Regierung hat den Obersten Gerichtshof bereits um eine klärende Stellungnahme dazu ersucht, wie Restitutionsansprüche zu behandeln wären. Tschechische Juristen haben die Politiker indes darauf aufmerksam gemacht, dass es in einem Rechtsstaat auch dem Höchstgericht nicht zusteht, den Gerichten vorzuschreiben, wie sie zu entscheiden hätten. Prager Zeitungen werfen der Regierung und den Oppositionsparteien vor, sich auf unzulässige Weise in die Rechtsprechung einzumischen.
Bereits im April vorigen Jahres hatte das Parlament eine von allen Parteien unterstützte Resolution verabschiedet, in der die unter Benes vorgenommenen Änderungen der Rechts- und Eigentumsverhältnisse als „unbestreitbar, unantastbar und urveränderbar" bezeichnet wurden. Diese Rechtsauffassung wurde von der EU-Kommission bestätigt. Die Restitutionsgesetzgebung unterliegt ausschließlich der Kompetenz des tschechischen Parlaments, und die Fristen für die Erhebung von Ansprüchen sind längst abgelaufen. Weder die deutsche noch die österreichische, noch sonst eine Regierung fordert die Rückgabe des nach den Bestimmungen der Dekrete beschlagnahmten Eigentums.
Die rechtlichen Probleme der Tschechischen Republik liegen also nicht darin, dass sie die Benes-Dekrete gegen Angriffe von außen „verteidigen" müsste. Sie erwachsen vielmehr daraus, dass die Dekrete häufig falsch oder unter Missachtung der auch damals schon gültigen Gesetze angewendet wurden. Typisch dafür ist der Fall Frantisek Oldrich Kinsky. Der Kläger, der tschechischer Staatsbürger ist, hatte sein beträchtliches Vermögen von seinem Großvater geerbt. Kollaboration mit den Nazis kann man ihm nicht anlasten. weil er während des Krieges noch ein Kind war. Kinsky brachte bisher rund 150 Klagen auf Eigentumsherausgabe ein. Die jüngste Erregung der tschechischen Politiker machte sieh daran fest, dass ihm ein Gericht in einem Fall die Herausgabe von eineinhalb Hektar Boden zusprach.
Einen Ausweg aus dem tschechischen Dilemma böte eigentlich nur eine Gesetzesänderung, die den Benes-Dekreten auch für jene Fälle Rechtswirksamkeit zuschreibt, auf die sie nachweislich zu Unrecht angewendet wurden. Zudem müsste sie sieh auf die bereits laufenden Verfahren auswirken. Einer solchen Belastung wäre allerdings nicht einmal der durchaus elastische tschechische Rechtsstaat gewachsen.

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