Inhaltliche Gestaltung des Schwerpunktes Sport (S)
Konzeption 2019
Im Zuge der Wahl des sportlichen Schwerpunktes ist die Teilnahme an einem Sportkurs auf erhöhtem Niveau verpflichtend.
Dieser Kurs wird sechsstündig unterrichtet und beinhaltet sowohl sportpraktische als auch sporttheoretische Bestandteile. Dabei steht neben der reinen Sporttheorie und den reinen sportpraktischen Inhalten besonders eine enge Theorie-Praxis-Verzahnung im Vordergrund, bei der theoretische Aspekte an ausgewählten Bewegungen bzw. Spielsituationen untersucht und umgesetzt werden sollen. Die Note in der Kursstufe und in der Abiturprüfung setzt sich zu 50% aus der Theorie und zu 50% aus der Sportpraxis zusammen.
Sporttheorie in der E-Phase:
Im Sporttheorieunterricht der Einführungsphase werden folgende Inhalte unterrichtet. Als Leistungsüberprüfung dient eine Klausur, die mit 33% in die Zeugnisnote einfließt.
Sportbiologische bzw. sportphysiologische Grundlagen (ca. 3 Doppelstunden)
sportlichen Kontext sowie Reflexion des praktischen Nutzens. |
Trainingswissenschaftliche Grundlagen (ca. 3 Doppelstunden)
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Bewegungswissenschaftliche Grundlagen (ca. 3 Doppelstunden)
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Sportsoziologische und sportpsychologische Grundlagen (ca. 2 Doppelstunden)
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Sporttheorie in der Q-Phase
Verbindlich vorgegeben für das schriftliche Abitur sind vierzehn Themenfelder, die verpflichtend unterrichtet werden müssen. Die Hinweise zum jeweiligen Abitur können Konkretisierungen enthalten. Die Inhalte können themenübergreifend unterrichtet werden.
Die Themenfelder sollen möglichst im Theorie-Praxis-Verbund unterrichtet werden und aktuelle Entwicklungen und Großereignisse nach Möglichkeit einbeziehen.
Die sporttheoretischen Inhalte werden im Theorieunterricht erarbeitet und dort sowie in Klausuren abgeprüft.
Sportpraxis
Festlegung des Sportartenkanons:
Im Sport-EA-Kurs werden mindestens fünf und maximal sechs Sportarten unterrichtet. Diese werden aufgrund der Rahmenbedingungen an der Schule, dem schulinternen Curriculum und den Interessen der Schüler zu Beginn der Q1 von der Lehrkraft bestimmt. Zur besseren Transparenz sollte eine Interessensabfrage bereits in den Theoriekursen der EP erfolgen. Eine Abiturprüfung kann nur in den Sportarten abgelegt werden, die im Rahmen des EA-Kurses unterrichtet wurden.
Die Sportarten aus dem Erfahrungs- und Lernfeld A werden in der Q1 unterrichtet. Die zugehörigen Abiturprüfungen finden zu Beginn der Q2 statt (zwischen Sommer- und Herbstferien).
Abiturprüfung
Die Abiturprüfung besteht aus einer Klausur mit 240-minütiger Bearbeitungszeit sowie einer dreiteiligen sportpraktischen Prüfung. (siehe Abbildung 1)
Die sportpraktische Prüfung unterteilt sich in zwei sportpraktische Prüfungen, die beide Erfahrungs- und Lernfeldgruppen (A und B) berücksichtigen müssen. Die dritte sport-praktische Teilprüfung dient der Überprüfung von Bewegungshandeln und dessen Reflexion unter Einbeziehung jeweils relevanter sporttheoretischer Grundlagen und Zusammenhänge (Theorie-Praxis-Bezug).In das Prüfungsergebnis gehen theoretische Anteile mit 30 - 40 Prozent ein. Teilergebnisse und ihre Gewichtung werden im Protokoll vermerkt.
Sportpraktische und schriftliche Prüfung erbringen jeweils 50 % der Gesamtnote; dabei gehen die drei sportpraktischen Teilprüfungsergebnisse zu jeweils gleichen Anteilen in die Note ein. Kann eine der drei sportpraktischen Prüfungen nicht abgelegt werden, wird lediglich die schriftliche Abiturprüfung bewertet. Ein völliger Ausfall in einem der beiden Prüfungsteile schließt in der Regel eine ausreichende Prüfungsnote aus. Eine mangelhafte Leistung in einem der beiden Prüfungsteile schließt in der Regel eine Note "Befriedigend" oder besser aus. Die Bildung des Prüfungsergebnisses erfolgt auf Grundlage der AVO-GOFAK.
Die geforderten Leistungen in den jeweiligen Sportarten findet man in den Ergänzenden Bestimmungen für die Abiturprüfung im Lande Niedersachsen – Sport:
http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/epa_sport.pdf und
http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/20150828_epa_eb_sport.pdf
Inhalte der Qualifikationsphase
Verpflichtende Themenfolge in der Sporttheorie!
Sporttheoretische Themenfelder |
Sportpraktische Inhalte (exemplarisch) |
1. Schuljahrgang der Qualifikationsphase |
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1. Schulhalbjahr |
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Volleyball |
2. Schulhalbjahr |
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Leichtathletik |
2. Schuljahrgang der Qualifikationsphase |
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3. Schulhalbjahr |
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Fußball |
4. Schulhalbjahr |
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Badminton |
Zur differenzierteren Betrachtung der theoretischen Inhalte siehe auch:
http://db2.nibis.de/1db/cuvo/datei/sp_go_kc_druck_2018.pdf (S. 42 – 49)
Es müssen mindestens 5 maximal 6 Sportarten gewählt werden. Davon müssen mindestens zwei Sportarten aus Erfahrungs- und Lernfeld A, ein Zielschussspiel und ein Rückschlagspiel enthalten sein.
Sportunfähigkeit
Voraussetzung für die Teilnahme am Sportlichen Schwerpunkt ist die Abgabe der ärztlichen Bescheinigung über die Sporttauglichkeit und der u. a. Abschnitt über die Kenntnisnahme. Ansonsten ist eine Teilnahme am Schwerpunkt Sport nicht möglich.
Das Formular über die Kenntnisnahme finden Sie unter diesem Link als PDF-Datei zum Ausdrucken.