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Zweck und Aktionen des Vereins
Inhaltsverzeichnis:
1. Allgemeine Einleitung
Wir beziehen uns in der Formulierung des Zwecks und der Frage nach der Erfüllung dessen bzw. der durchgeführten Aktionen lediglich auf die Zeit nach dem 05.08.1950, da hier erstmalig durch die Charta ein gemeinsames Ziel gesetzt wird; vorher definierte jede Vereinigung selbständig ihre Aufgaben.
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2. Einleitung
Der Bund der Vertriebenen ist ein Verband, der die Interessen und Vorstellungen der Deutschen Heimatvertriebenen des Zweiten Weltkrieges vertritt. Weiter repräsentiert jener Bund sowohl die Landsmannschaften, als auch die Landesverbände.
Die Richtlinien des Verbandes wurden am 5.August 1950 in Stuttgart verkündet:
Die Charta der Deutschen Heimatvertriebenen.
Anhand der Materialien, die uns zur Verfügung stehen, möchten wir im Folgenden prüfen, inwieweit diese Forderungen in die Realität umgesetzt wurden. Dabei gehen wir chronologisch vor und verzichten auf eine vollständige Erfassung der Aktivitäten, sondern beschränken uns zunächst auf solche, die sich mit der Charta in Zusammenhang bringen lassen.
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2.1. Die Umsetzung der Charta
Charta, Punkt 2: „Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können„
Am 17.Juni 1954 beteiligte sich der Bund der Vertrieben an einem Aufruf, der die Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland forderte. Beteiligt waren neben zahlreichen Vereinen außerdem die Landespolitik Niedersachsen.
Charta, Punkt 3: „Wir werden durch harte, unermüdliche Arbeit teilnehmen am Wiederaufbau Deutschlands und Europas„
30.11.1954. Der BVD verfaßte ein Schreiben, in dem der dringliche Aufbau des Reichstages zur Sprache kommt. Der Reichstag wird als Haus des Deutschen Volkes bezeichnet. Aus diesem Grunde wurden Reichtstags-Aufbaukarten erstellt, die ein erster Schritt in Richtung eines Wiederaufbaus dieser schwerbedrohten Grenzfeste der deutschen Freiheit darstellen sollte.
Charta, Punkt 3a: „Gleiches Recht als Staatsbürger, nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch in der Wirklichkeit des Alltags„
Den Vertriebenen begegneten zum Teil Gesetze, die sich insbesondere mit der Eingliederung auf gesellschaftlicher und wirtschaftlicher (Wohnraumgesetz) Basis beschäftigten.
Über die Gleichberechtigung im Alltag standen keine Informationen zur Verfügung. Es darf davon ausgegangen werden, daß ein Mindestmaß an Fremdenfeindlichkeit vielerorts vorhanden war und die Integration der Vertriebenen erschwerte.
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2.2. Probleme der Bearbeitung
Bei der Bearbeitung des uns bereitgestellten Materials trat die Schwierigkeit auf, die Programmpunkte der Charta mit den Aktivitäten im Raum Friesland in Zusammenhang zu bringen. Dies läßt sich erklären, wenn man bedenkt, daß zu Beginn der 50er Jahre die Organisation innerhalb des Vereins noch nicht vollkommen ausgereift war. Zudem handelt es sich bei der Charta um Ziele und Vorstellungen, die sich insbesondere auf die Menschlichkeit beziehen, weniger auf Alltagsprobleme der Vertriebenen.
Häufig fanden im Raum Friesland sogenannte ‚Bunte Abende‘ statt, wodurch der Versuch unternommen wurde, den Heimatgedanken aufrecht zu erhalten und alte Tradition wieder aufleben zu lassen. Von solchen Zielen ist in der Charta nicht die Rede, erst später in der Satzung wurden sie formuliert.
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3. Der Zweck an Hand von Quellen
Außer dieser klar nach der Charta gerichteten Aktivitäten gab es auch noch andere, zu denen wir in dem uns zur Verfügung stehenden Material allerdings keine schriftliche Formulierung des Zweckes ausmachen konnten. Meist sind sie jedoch der Art, dass man aus ihrer Durchführung einen Zweck ableiten kann, den wir im Folgenden an Hand einiger Beispiele beschreiben wollen.
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3.1. Unterstützung der Vertriebenen und Flüchtlinge
Ein großer Teil des Materials aus den Jahren 1950/51 beschäftigt sich mit Maßnahmen zur Unterstützung von Einzelschicksalen.
Stellte z.B. ein Flüchtling einen Antrag an das Amt für Soforthilfe des Landkreis Friesland, so bat dieses den Ortsflüchtlingsverein um eine Einschätzung der Person. Hierfür waren eigens Antragsformulare erstellt worden, was die von uns an Hand des Materials festgestellte Regelmäßigkeit dieses Verfahrens bestätigt. So beantragte ein Tischlermeister namens Willi Bartel aus Moorhausen am 05.08.1950 Aufbauhilfe für Existenzaufbau. Die von ihm angegebene Summe zur Errichtung eines Betriebes betrug 5000 DM1.
Das dem Ortsflüchtlingsverein zugesandte Formular beinhaltete die Bitte nach Feststellung, ob der Antragsteller ein „Flüchtling im Sinne des Soforthilfegesetzes„ war, „seinen Betrieb verloren oder einen erheblichen Schaden daran erlitten„ hatte und „die fachliche und charakterliche Eignung„ besaß. Auf Grund des zu den Zeitpunkt noch unbekannten Betriebssitzes fiel die sonst auf dem Formular vorgesehene Frage nach der Lebensfähigkeit des Betriebes am Ort weg.
Der 1.Vorsitzende, Max Fehler, antwortete am 20.08.1950, Bartel sei ein „echter Flüchtling„2. Ihm sei des Weiteren bekannt, Bartels Vater habe eine Tischlerei gehabt, die dieser geerbt hätte. Bartel sei hier als Tischler und Stellmacher auf dem Gut Mettcker in Moorhausen tätig, wobei die fachliche Eignung von Seiten des Ortsflüchtlingsvereins nicht zu beurteilen sei; allerdings sei nichts Nachteiliges bekannt geworden.
Ein Zweck, den der Verein sich setzte, war also, Menschen zur materiellen Unterstützung durch öffentliche Institutionen zu verhelfen. Hierzu führten sie eine Einschätzung der Antragsteller durch, um deren Bedürftigkeit und rechtliche Ansprüche zu bestätigen.
Die Erfüllung dieses Zwecks war allerdings nicht nur regional begrenzt; durch die Vertreibung getrennte Familien scheinen es notwendig gemacht zu haben, in größeren Dimensionen zu helfen.
Ein Beispiel ist hier die Situation Paul Lattkes, eines Ostvertriebenen in Sillenstede. Seine Tochter war in Polen zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden und die Angehörigen durften drei Päckchen im Monat dorthin schicken. Da Lattke arbeitslos war, also mit seinem "Stempelgeld" auskommen musste, belasteten ihn die Kosten für die Päckchen sehr und er sandte am 15.02.1950 eine Austrittserklärung3 Mitgliedsbeitrag nicht mehr zu leisten in der Lage war.
Der Vorstand beschloss, Lattke als beitragsfreies Mitglied zu führen, womit dieser einverstanden war.
Gut ein Jahr später, am 12.03.1951, traf der Verein eine weitere Maßnahme: er bat das Deutsche Rote Kreuz Jever um Unterstützung der Lattkes entweder direkt oder um Weiterleitung der Bitte an das Rote Kreuz in Genf4. über den Ausgang ist uns aus dem vorliegenden Material leider nichts bekannt.
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3.2. Kulturelle Betreuung
Nicht nur materielle sondern auch kulturelle Zuwendung versuchte der Verein zu leisten. So gab es zahlreiche Bunte Abende und Heimatabende, von denen wir einen beispielhaft darstellen möchten.
Eine Delegiertentagung beschloss, am 03.08.1952 in Varel einen "Tag der Heimat"5 durchzuführen, der für das gesamte Kreisgebiet gemeinsam von Jever geregelt werden sollte.
Man hatte einen Fahrplan erstellt, nachdem es allen im Kreis lebenden Flüchtlingen und Vertriebenen möglich sein sollte, nach Varel zu kommen. Zu diesem Zweck fuhren Sonderbusse.
Den "örtlichen Flüchtlingsbetreuern gingen diese Fahrpläne zu, und sie informierten die Teilnehmer. Zum "Tag der Heimat" wurde eigens ein Programmheft erstellt, in dem von einem Gottesdienst, einer "öffentlichen Kundgebung, einem Festzug, einem Konzert und einem Massenstart von Luftballons die Rede war. Außerdem trafen sich die einzelnen Landsmannschaften intern in verschiedenen Lokalen.
Auch wenn uns Resonanz dieser Aktion nicht bekannt ist, lassen sich doch zwei Ziele bzw. ein Zweck daraus ablesen: Der Kreisflüchtlingsverein Friesland sah in seinem Aufgabenbereich die kulturelle Betreuung sowie Pflege von Heimatideen, heimatlicher Kultur.
Die Programme anderer Bunten Abende und andere Schreiben lassen den gleichen Schluss zu; oft stand sogar "kulturelle Betreuung" explizit in der Betreffszeile.
Dass die Flüchtlinge und Vertriebenen eigens zum Zweck der kulturellen Betreuung finanzielle Unterstützung bekamen, erfuhren wir aus einem Schreiben vom 22.08.19526, in dem es um die Bereitstellung von Mitteln durch den niedersächsischen Minister für Vertriebene geht. Hierin heißt es, der Minister wünsche, "dass die Mittel [...] dazu verwendet werden, dem betreuten Personenkreis - insbesondere in entlegenen Orten und Flüchtlingswohnlagern - echte Kulturwerte zu vermitteln, um ihn vor der Gefahr seelischer Isolierung zu bewahren und in ihm das Bedürfnis nach geistigen Gütern wachzuhalten und zu befriedigen".
Dieser Zweck wurde dem Flüchtlingsverein also vom Ministerium vorgegeben; die Erfüllung dessen gelang nach dem uns vorliegenden Material. In wieweit allerdings die geplanten Veranstaltungen wirklich seelische Unterstützung leisten konnten wurde uns nicht ersichtlich.
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3.3 Jugendarbeit
Ein anderer Teil der Arbeit des Vereins war es, den Flüchtlingskindern zu helfen. Außer verschiedener Aufrufe zur Jugendarbeit findet sich auch eine konkrete Aktion, „Erholung für Kinder aus Lagern und Bunkern„. In den Richtlinien7 zu deren Durchführung findet sich, dass zentrale Mittel für diese Aktion nicht zur Verfügung standen; eine Verschickung war also nur begrenzt möglich. Daran gedacht werden könne nur in „ausgesprochenen Flüchtlingsländern und Notstandsgebieten , in ausgesprochenen Großstädten und Industriezentren„ heißt es in dem Dokument weiter. Eltern seien außerdem selbst verantwortlich für die Verschickung und Unterbringung.
Ein wesentlicher Kriterium zur Auswahl der Kinder sei die Bedürftigkeit; hierbei sei besonders an Waisen und Halbwaisen zu denken. Das Alter für die Teilnahme begrenze sich auf 8-14 Jahre.
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4. Formulierung eines Ergebnisses
Angesichts der Schwierigkeiten, die bei der Prüfung der Umsetzung der Charta aufgetreten sind, wird im Zusammenhang der Aufgabenstellung zum einen auf die Satzung verwiesen, zum anderen auf Aktivitäten, die sich kaum oder nicht mit der Charta in Einklang bringen lassen (siehe hierzu: 3.1 ff.).
Die Satzung ist im Jahre 1956 erschienen und wurde aus diesem Grund von unserer Bearbeitung ausgeschlossen, da sich die Materialien vorwiegend auf die Jahrgänge 1950-1955 bezogen. Mitunter sind die Aktivitäten jener Zeit jedoch ausschlaggebend für die Formulierung der Satzung gewesen, die sich im Gegensatz zur Charta besonders auf die mittelbare Unterstützung der Vertriebenen in Deutschland, sowohl finanziell als auch gesellschaftlich bezog.
Weiter kann noch gesagt werden, daß sich die Ziele und Aufgaben des Bundes der Vertriebenen aus folgenden Richtlinien bestimmen:
der Charta der deutschen Heimatvertriebenen vom 5.August 1950
dem Selbstverständnis als rechtstreuer, der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und dem Gemeinwohl verpflichteter Verband
der Satzung
den Erklärungen der Organe
Bis zum heutigen Tag besteht Kontakt zwischen dem BdV und vergleichbaren Verbänden Polens. Allerdings ist der Einfluß des Verbandes in Deutschland seit den 60er Jahren erheblich zurückgegangen, was nicht verwunderlich ist, wenn man bedenkt, daß viele Vertriebene bereits in den Jahren von 1950-1960 wirtschaftlich und sozial-politisch in das System der BRD eingegliedert wurden.
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1 Kreisamt des Kreises Friesland - Amt für Soforthilfe - ; Akz.193/50; 05.08.1950
2 Antwortschreiben des Kreisflüchtlingsvereins Friesland e.V., Ortsvereinigung Sillenstede; 20.08 1950
3 Austrittserklärung vom 15.02.1950
4 Schreiben des Kreisflüchtlingsvereins Friesland e.V. ,Ortsvereinigung Sillenstede an das Deutsche Rote Kreuz Jever vom 12.03.1951
5 Schreiben vom 14.07.1952 vom Ortsverband Jever an den Ortsverband Sillenstede
6 Schreiben vom 22.08.1952 vom Kreissyndikus an das Kreisflüchtlingsamt der Landkreises Friesland
7 Aufruf (undatiert, wahrscheinlich 03.1955) des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte