Mariengymnasium.eu|Klassen 5 - 10| 21:57 | 29.07.2010

 
     
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Allgemeine Informationen

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Einführungsphase

Qualifikationsphase

   
Anmeldung für die neuen Klassen 5 zur Lernmitteleausleihe
Die Anmeldung zur Teilnahme an der entgeltlichen Lernmittelausleihe und am Einzugsverfahren kann zusammen mit der Anmeldung für das Mariengymnasium abgegeben werden.
Die Anmeldetermine für die künftigen Klassen 5 finden Sie unter dem Menüpunkt Anmeldung.
 

Anmeldeformular Lernmittelausleihe Klassen 5 als Word-Datei
Anmeldeformular Lernmittelausleihe Klassen 5 als PDF-Datei

Anmeldeformular Lernmittelausleihe Klassen 6 bis 10 als Word-Datei
Anmeldeformular Lernmittelausleihe Klassen 6 bis 10 als PDF-Datei

Abmeldung Lernmittelausleihe als Word-Datei
Abmeldung Lernmittelausleihe als PDF-Datei

 

Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln

In Niedersachsen ist seit dem 1. August 2004 die Ausleihe von Lernmitteln gegen eine Leihgebühr eingeführt. So können auch an unserer Schule für die Jahrgänge 5 bis 10 die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Ausgestaltung des Ausleihverfahrens richtet sich nach den Beschlüssen der Gesamtkonferenz vom 02.06.2004.
Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Welche Lernmittel Sie im neuen Schuljahr ausleihen können, ist aus den Bücherlisten 5 bis10 ersichtlich. Auf dieser Liste sind auch die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Damit können Sie in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob Sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen. Welche Lernmittel von Ihnen selbst zu beschaffen sind, ist auf derselben Liste weiter unten zusammengestellt.
Die Lernmittel werden nicht einzeln, sondern insgesamt „als Paket“ ausgeliehen. Die Leihgebühr beträgt einheitlich 60,-€ pro Schuljahr. Wenn Sie an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, geben Sie bitte das beiliegende Formular für die Anmeldung sowie die Erklärung über die Teilnahme am Einzugsverfahren für die Leihgebühr ausgefüllt und unterschrieben an die Schule zurück.

Die Anmeldung und die Erklärung über die Teilnahme am Gebühreneinzugsverfahren müssen der Schule in der Regel bis zum 09. 06. 2009 vorliegen. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel rechtzeitig zum neuen Schuljahr auf eigene Kosten zu beschaffen.

Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II, „Hartz IV“, XII, Sozialhilfe, VIII, Heim- und Pflegekinder) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie sich zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers nachweisen. Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.
Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern können einen Antrag auf Ermäßigung des Entgelts stellen. Sie zahlen 80 % des Entgelts von 60,- EURO pro Schuljahr, also 48,- EURO.

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