| Sekretariat II und Oberstufenkoordinator |
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| Zuständig sind Frau Belka für das Sekretariat II und Herr Neubauer als Koordinator für die Oberstufe. |
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Frau Belka ist während der Schulzeit
montags bis freitags
von 7:30 Uhr bis 10:00 Uhr und von 10:45 Uhr bis 12:00 Uhr
zu erreichen. |
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Telefon 04461/931320 |
Fax 04461/931310 |
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Herr Neubauer ist ebenfalls während der Schulzeit
montag bis freitags
von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr zu erreichen. |
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Telefon 04461/931315 |
Fax 04461/931310 |
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| Neu an das MG? |
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Bei Ihrer Anmeldung an an das Mariengymnasium helfen Ihnen Frau Belka im Sekretariat II und Herr Neubauer als Oberstufenkoordinator. Es ist möglich, eine Anmeldung auch über Interrnet vorzubereiten, indem Sie die hier hinterlegten Dateien herunterladen. Drucken Sie bitte das Anmeldeformular aus. Für den Fall, dass Sie Ihre Anmeldung derzeit nicht persönlich vornehmen können, senden Sie es bitte unterschrieben an das
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Sekretariat II
Mariengymnasium Jever
Terrasse 3
26441 Jever |
Eine Aufnahme in die Oberstufe am MG erfolgt in jedem Fall erst nach persönlicher Vorstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Unterschriften.
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| Einführungsphase und Qualifikationsphase am Mariengymnasium Jever |
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Die Oberstufe umfasst die einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase. Am Ende der Einführungsphase steht eine Versetzung in die Qualifikationsphase.
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| Zugangsberechtigung |
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Zum Besuch der Einführungsphase ist berechtigt, wer den Erweiterten Sekundarabschluss I (ESA I) erworben hat. Das ist in der Regel mit der Versetzung in die Klasse 10 am Gymnasium der Fall.
Auch an anderen Schulformen kann die Zugangsberechtigung erworben werden. Bitte lassen Sie sich individuell beraten!
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| Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache |
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| Wer keine zweite Fremdsprache ab Klasse 7 erlernt hat, muss in der Oberstufe drei Schuljahre lang eine zweite Fremdsprache neu erlernen. Am Mariengymnasium ist das das Italienisch. |
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| Verweildauer |
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Die Verweildauer in der Oberstufe beträgt mit Überspringen eines Schuljahres auf Antrag mindestens zwei und bei Wiederholung eines Schuljahres höchstens vier Jahre. Zusätzlich kann eine nicht bestandene Abiturprüfung wiederholt werden. |
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