Mariengymnasium Jever|Oberstufe|Grundinformationen| 21:52 | 29.07.2010

 
     
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Themen dieser Seite
 
Facharbeit
 
Grundinformationen zum System der gymnasialen Oberstufe am Mariengymnasium
Die Powerpoint-Datei zum Herunterladen ist Grundlage der Infoveranstaltung für Eltern und Schüler der Klassen 9 am 3. Dezember 2009:
Was muss ich beim Anfertigen meiner Facharbeit beachten?
Das Mariengymnasium gibt eine Anleitung heraus, die alle Schülerinnen und Schüler während der Einführungsphase zur Verfügung gestellt bekommen. Diese Anleitung können Sie hier im pdf-Format herunterladen. facharbeit anleitung.pdf
Was ist eine "Besondere Lernleistung"?
Eine besondere Lernleistung ist eine freiwillige Zusatzleistung, mit der man sich zusätzlich profilieren und möglicherweise mehr Punkte für das eigene Abitur herausholen kann. Sie kann die Facharbeit nicht ersetzen und darf in keinem Zusammenhang zur angefertigten Facharbeit stehen. Die besondere Lernleistung ist kein Leichtgewicht: Sie kann an die Stelle der schriftlichen Abiturleistung im vierten Prüfungsfach treten! Welche Bedingungen zu beachten sind und welche Vorteile eine Besondere Lernleistung haben kann, lesen Sie bitte weiter ...
Wo finde ich die Oberstufenverordnung?

Alle wichtigen Verordnungen über die gymnasiale Oberstufe sind im pdf-Format auf dem Server des Kultusministeriums hinterlegt:

Link zur Seite des Kultusministeriums
 
Die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung (Informationsbroschüre des Kultusministeriums)
 
Verordnung über die gymnasiale Oberstufe
Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe für Abitur 2009
 
Umrechnung der Notenstufen 1 bis 6 in das Punktesystem der Qualifikationsphase

Das weiß eigentlich jeder: 15 Punkte sind das Beste, 0 Punkte ist das Schlusslicht, aber hier kann man trotzdem
mal nachschauen, weiter ...

Was mache ich im Krankheitsfall?
Hier ist nachzulesen, was im Krankheitsfall zu tun ist. Diese Informationen sind wichtig, da Ihnen bei Nichtbeachtung erhebliche Schwierigkeiten entstehen können, weiter ...

"Hilfe! - Ich habe eine Null-Punkte-Warnung bekommen!"

Was bedeutet das?
Die Schule ist nach 7.13 EB-VO-GO verpflichtet, Schülerinnen und Schüler, die Unterricht versäumt haben, auf mögliche Folgen hinzuweisen. Dabei ist dort nicht näher ausgeführt, über welche Zeitdauer sich eine Versäumnis sich erstreckt und warum es auftrat. Achtung: Ein mit ungenügend bewerteter Kurs wird nicht auf die Belegungsverpflichtung angerechnet und führt obligatorisch zum Wiederholen des Kurses, was evtl. nur durch Wiederholen eines vollständigen Schuljahres möglich sein kann, weiter ...

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